Kosten und Erstattung


Kosten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, in Rechnung stellen muss.

Erstattung

Bei vielen privaten Krankenversicherungen, den Beamtenkassen und Beihilfen sind die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung grundsätzlich erstattungsfähig. Da die Vertragsbedingungen der Versicherungen jedoch sehr unterschiedlich sind, lassen sich keine allgemeingültigen Angaben machen. Erkundigen Sie sich daher bitte vorab, ob und welche Heilpraktikerleistungen ihre Versicherung erstattet. Für die Berechnung der Behandlungskosten bemühe ich mich, mich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 zu orientieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies aufgrund der fast 30-Jahre alten Vergütungsleistungen, sowie der Nichtberücksichtigung modernerer Methoden, im Einzelfall schwierig sein kann.


Erstattung Osteopathie

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile die osteopathischen Behandlungskosten anteilig!


Bitte informieren Sie sich am besten VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich fordern die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen eine "Empfehlung" bzw. ein Privatrezept des behandelnden Arztes für die osteopathischen Behandlungen.

Ich bin Mitglied im:

Verband freier Osteopathen e. V (VFO)

Craniosacral Verband Deutschland e. V (CSVD)

Verband unabhängiger Heilpraktiker e. V(VUH)